So teuer sind Umzüge

07.04.2021 | Haus

Umzüge sind eine aufregende Sache, aber auch eine kostspielige Angelegenheit. Dabei kommt es sehr darauf an, wie weit die neue Wohnung entfernt ist, wie viele Möbel und Kisten transportiert werden müssen, ob es sich beim Transport um Antiquitäten handelt und ob es einen Lift in den entsprechenden Häusern gibt. Ein Umzug ist also alles andere, als einfach zu kalkulieren. Zudem kommen noch andere Kosten hinzu: So ist einzurechnen, ob die alte Wohnung ausgemalt werden muss. Reparaturarbeiten in der alten Wohnung können anfallen, wie aber auch die Anschaffungskosten für neue Möbel, falls die neue Wohnung größer ist oder keine Einbauküche hat. Neben diesen Kosten kann auch für den Makler und den neuen Mietvertrag eine Gebühr anfallen und womöglich muss eine Monatsmiete überhaupt doppelt bezahlt werden, da man nicht innerhalb eines Tages umsiedeln kann, oder aber die Kündigung nicht zeitgerecht eingereicht hat. Es entstehen also Kosten über Kosten.

Der Rechner für die Übersiedlung – Kosten für ein Umzugsunternehmen

Manches lässt sich leicht voraussagen, auch die Kosten für ein Umzugsunternehmen, wobei diese natürlich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Nach aktueller Meinung wird bei einer Wohnfläche der alten Wohnung von 40 m2 und bei 10 km Entfernung bis zur neuen Wohnung ein Preis von 875 Euro fällig. Ist das neue Zuhause hingegen 200 km entfernt, so rechnet man heutzutage mit 1.000 Euro als Kosten für ein Umzugsunternehmen. Bei einer 70 m2 Wohnung belaufen sich die Kosten bis zu 200 km Entfernung auf 1200 Euro, bei einer 100 m2 Wohnung auf ca. 1500 Euro.

Wo können Kosten gespart werden?

Entscheidend sind hier also: die Größe, die Umzugsstrecke und die Art des Umzugs. Mit letzterem ist gemeint, ob es sich um eine professionelle Umzugsfirma handelt oder um Helfer, die privat organisiert wurden.

Nicht immer ist ein Ausmalen der alten Wohnung notwendig. Auch bei den Reparaturen ist dies der Fall: Vermieter drohen mit einer Nichtauszahlung der Kaution, wenn die Wohnung nicht „Top in Schuss“ übergeben wird. Jedoch sollte man sich nicht verängstigen lassen. Eine gewisse Abnützung der Wohnung muss nämlich der Vermieter tragen und kann diese nicht auf den Mieter überwälzen.

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