Die im September 2023 verabschiedete neue Gefahrstoffverordnung hat den Bundesrat ohne Änderungen passiert. Mit dieser Verordnung wird ein wichtiger Schritt im Umgang mit dem gesundheitsschädlichen Stoff Asbest gemacht. Die Neuregelungen betreffen vor allem den Schutz von Arbeitnehmern und die Vermeidung von Risiken im Baugewerbe.
Strengere Regelungen im Umgang mit Asbest
Asbest wurde in der Vergangenheit häufig in Baumaterialien verwendet und stellt heute noch eine erhebliche Gefahr dar, insbesondere bei Sanierungen oder Abrissen alter Gebäude. Die neue Gefahrstoffverordnung sieht daher schärfere Vorschriften für den Umgang mit Asbest vor. Unternehmen, die Arbeiten in asbestbelasteten Bereichen durchführen, müssen künftig höhere Schutzmaßnahmen einhalten.
Besondere Aufmerksamkeit wird dabei auf technische Schutzmaßnahmen gelegt, um eine Freisetzung von Asbestfasern zu vermeiden. Diese Fasern gelten als stark krebserregend und können bei unsachgemäßer Handhabung erhebliche Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten darstellen.
Ausweitung der Pflichten für Unternehmen
Mit der neuen Verordnung werden die Pflichten für Unternehmen, die mit Asbest arbeiten, erheblich erweitert. Neben einer detaillierten Gefährdungsbeurteilung sind auch umfangreichere Schulungen der Arbeitnehmer notwendig, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten über die Risiken und notwendigen Sicherheitsvorkehrungen informiert sind.
Zudem müssen Betriebe bei asbesthaltigen Arbeiten künftig ein höheres Maß an Überwachung und Dokumentation leisten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Bedeutung für das Baugewerbe
Für die Bauwirtschaft bedeutet die neue Gefahrstoffverordnung eine erhebliche Verschärfung der Vorschriften im Umgang mit Asbest. Da immer noch zahlreiche Gebäude in Deutschland asbesthaltige Materialien enthalten, sind besonders Sanierungs- und Abrissarbeiten von den neuen Regelungen betroffen.
Durch die strikteren Vorgaben sollen sowohl die Gesundheit der Arbeitnehmer als auch die Umwelt vor den gefährlichen Auswirkungen von Asbest besser geschützt werden.