Neue Gesetzesvorhaben bedrohen den Mittelstand im Baugewerbe

08.11.2024 | Aktuelles

Am 6. November 2024 entscheidet das Bundeskabinett über zwei Gesetzesentwürfe, die im Baugewerbe für Besorgnis sorgen: das Vergabetransformationsgesetz und das Tariftreuegesetz. Diese könnten den Mittelstand erheblich benachteiligen und zu zusätzlicher Bürokratie führen.

Auswirkungen des Vergabetransformationsgesetzes

Der Entwurf des Vergabetransformationsgesetzes sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber künftig die Planung von Projekten vollständig an ausführende Unternehmen übertragen können. Dies würde die bisher übliche Losvergabe, bei der Aufträge nach Fachgebieten ausgeschrieben werden, ersetzen. Kritiker befürchten, dass dadurch vor allem große Konzerne profitieren, während mittelständische Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen ins Hintertreffen geraten. Ein breiter Wettbewerb, der für faire Preise sorgt, könnte somit eingeschränkt werden.

Bedenken zum Tariftreuegesetz

Das geplante Tariftreuegesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen tarifliche Regelungen einhalten. Allerdings könnten auch Unternehmen zum Zuge kommen, die lediglich für die Dauer des Auftrags die Einhaltung der Tarifbestimmungen zusichern. Dies könnte die dauerhafte Tarifbindung untergraben und zusätzlichen bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten verursachen.

Steigende Bürokratie statt Entlastung

Obwohl die Bundesregierung einen Abbau von Bürokratie verspricht, könnten die neuen Gesetze das Gegenteil bewirken. Zusätzliche Dokumentationspflichten und komplexere Ausschreibungsbedingungen würden den Verwaltungsaufwand für Unternehmen erhöhen. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen der Entlastung und Effizienzsteigerung.

Vertrauensverlust in die Politik

Die zunehmende Einführung neuer Regelungen ohne spürbare Entlastung führt zu einem schwindenden Vertrauen der Unternehmen in die politischen Entscheidungen. Statt Bürokratie abzubauen, sehen sich Betriebe mit immer neuen Hürden konfrontiert, was ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen kann.

Die geplanten Gesetzesänderungen könnten somit den Mittelstand im Baugewerbe erheblich belasten und die angestrebte Entlastung durch Bürokratieabbau ins Gegenteil verkehren.

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