Balkonsolaranlagen: Was ist erlaubt?

14.10.2023 | Haus

In Zeiten steigender Energiekosten, Umweltbewusstseins und der Suche nach effizienten, nachhaltigen Energiequellen sind Balkonkraftwerke eine immer beliebter werdende Option für Privathaushalte. Doch lohnt sich der Kauf einer Minisolaranlage überhaupt und was ist erlaubt?

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine, dezentrale Fotovoltaikanlage, die auf dem Balkon, dem Dach, auf der Terrasse oder auf dem Gartenhaus installiert werden kann. Sie besteht aus Solarmodulen, einem Wechselrichter und einem Befestigungssystem, das beispielsweise an das Geländer oder den Boden des Balkons montiert wird.

Die Solarmodule erfassen Sonnenlicht und wandeln es in elektrische Energie um, die dann zur Versorgung des Haushalts verwendet werden kann. Dabei sind Balkonkraftwerke wesentlich kleiner und kompakter herkömmliche, große Solaranlagen, was sie ideal für Mietwohnungen und Gebäude mit begrenztem Platzangebot macht.

Warum lohnt sich der Kauf eines Balkonkraftwerkes?

Es gibt mehrere gute Gründe, warum es sinnvoll sein kann, ein Balkonkraftwerk 800 Watt zu kaufen:

  • Umweltfreundlich und nachhaltig: Ein Balkonkraftwerk ermöglicht es, den eigenen umweltfreundlichen Strom zu erzeugen. Durch die Nutzung der Sonnenenergie tragen Nutzer:innen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei und leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz.
  • Kostenersparnis: Durch das Nutzen des selbst erzeugten Stroms, werden die Energiekosten erheblich gesenkt. Nutzer:innen sind weniger abhängig von teuren Strompreisschwankungen und können langfristig erhebliche Kosten sparen.
  • Geringe Investitionskosten: Balkonkraftwerke sind kostengünstiger als große Fotovoltaikanlagen. Zudem sind keine aufwändigen Genehmigungsverfahren notwendig.
  • Mobilität: Balkonkraftwerke sind mobil und können bei einem Umzug leicht mitgenommen werden. Sie sind daher ideal für Mieter:innen und Personen, die ihre Wohnsituation häufig ändern.
  • Flexibilität: Die kleinen Solaranlagen können nicht nur am Balkon installiert werden, sondern auch auf dem Dach, der Terrasse oder auf dem Gartenhaus.
  • Förderungen und Anreize: In vielen Bundesländern gibt es staatliche Förderprogramme und finanzielle Anreize für die Installation von Solaranlagen. Dies kann die Anschaffung eines Balkonkraftwerks noch attraktiver machen.

Balkon-Solaranlagen – wichtige Vorschriften

In Deutschland sind Balkonkraftwerke seit dem Jahr 2018 erlaubt, sofern sie der Norm DIN VDE 0100-551-1 entsprechen. Vor dem Jahr 2018 wurden die kleinen Anlagen genutzt, um unabhängig vom Versorger Strom zu erzeugen, und dementsprechend auch als „Guerilla-Fotovoltaikanlagen“ bezeichnet. Heutzutage spricht man in der Regel von Balkonkraftwerken oder Minisolaranlagen.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass für Balkonkraftwerke mit bis zu zwei Solarmodulen eine Obergrenze von 600 Watt gilt. Außerdem ist nur eine Minisolaranlage pro Wohnung erlaubt.

Balkonkraftwerk: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wenn in Erwägung gezogen wird, ein Balkonkraftwerk zu erwerben, sollten die folgenden Schritte beachtet werden:

  • Stromzähler mit Rücklaufsperre: Zunächst sollte überprüft werden, ob der vorhandene Stromzähler eine Rücklaufsperre hat. Wenn nicht, ist es wichtig, diesen mit einem Zähler auszutauschen, der eine über eine Sicherheitsvorrichtung verfügt. In den meisten Fällen übernimmt der Stromanbieter den Austausch ohne Schwierigkeiten.
  • Information des Netzbetreibers und Registrierung: Es ist wichtig, den örtlichen Netzbetreiber über die Anschaffung des Balkonkraftwerks zu informieren. Darüber hinaus ist die Registrierung der Anlage im sogenannten Marktstammdatenregister (MaStR) bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Dabei müssen Daten wie das Inbetriebnahmedatum, technische Details, Anlagennamen sowie Modell- und Seriennummern angegeben werden. Die Registrierung ist in der Regel unkompliziert und kann entweder über ein einfaches Formular oder direkt auf der Website des Marktstammdatenregisters durchgeführt werden. Eventuelle Stilllegungen der Anlage sollten ebenfalls im MaStR gemeldet werden.
  • Genehmigung: Bei Plug-and-Play-Anlagen, die auf dem Balkon platziert werden, können Vermieter:innen diese ablehnen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass die Anlage keine Blendwirkung auf benachbarte Gebäude hat, was normalerweise durch eine Anpassung des Neigungswinkels oder der Ausrichtung erreicht werden kann. Wenn das Balkonkraftwerk außen am Balkongeländer installiert werden soll, ist die Genehmigung der Vermieter:in oder der Hausverwaltung erforderlich, da dies die Fassadenoptik beeinflussen kann. Zusätzlich bedürfen die Installation einer neuen Steckdose und der eventuelle Zähleraustausch der Zustimmung.
  • Genehmigung in Eigentümergemeinschaften: Ab 2020 ist es für Mitglieder von Eigentümergemeinschaften einfacher, die Zustimmung zur Anschaffung eines Balkonkraftwerks zu erhalten. Laut den Änderungen im Wohneigentumsgesetz ist nun eine einfache Mehrheit ausreichend, um die Genehmigung zu erteilen. Dies bedeutet, dass nicht mehr alle anderen Miteigentümer zustimmen müssen, was den Prozess erleichtert.

Zu beachten ist, dass die zuvor genannten Informationen allgemeiner Natur sind und je nach Bundesland und Stadt unterschiedliche Anforderungen gelten können. Es ist immer ratsam, sich mit den örtlichen Vorschriften und den beteiligten Parteien (z. B. Stromanbieter:innen, Vermieter:innen, Hausverwaltung) in Verbindung zu setzen, um die spezifischen Anforderungen und Genehmigungen für ein Balkonkraftwerk zu klären.

Was kann ein Balkonkraftwerk leisten?

Aufgrund der Begrenzung auf die Leistung von 600 Watt produziert eine Balkonsolaranlage naturgemäß bescheidene Energiemengen, die auch stark von verschiedenen Faktoren abhängen (z. B. von der Sonneneinstrahlung). Dennoch kann sie eine sinnvolle Ergänzung zur Stromversorgung aus dem öffentlichen Netz darstellen.

Ein durchschnittlicher Einpersonenhaushalt verbraucht etwa 1.300 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Mit einem Balkonkraftwerk kann dieser Bedarf zu etwa einem Sechstel gedeckt werden. Das entspricht bei den aktuellen Energiepreisen einer Ersparnis von etwa 60 bis 70 Euro pro Jahr. Die Anschaffungskosten für eine solche Anlage belaufen sich auf ungefähr 500 Euro, was bedeutet, dass sich die Investition in sechs bis sieben Jahren amortisiert. Die typische Lebensdauer eines Balkonkraftwerks beträgt rund 20 Jahre, was es zu einer lohnenswerten und nachhaltigen Investition macht.

Fazit

In einer Zeit, in der die Energiekosten stetig steigen und das Umweltbewusstsein wächst, sind Balkonkraftwerke eine immer beliebter werdende Option für Privathaushalte. Diese kleinen, dezentralen Fotovoltaikanlagen bieten zahlreiche Vorteile.

Ein Balkonkraftwerk ermöglicht es, umweltfreundlichen Strom zu erzeugen und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, da es Treibhausgasemissionen reduziert. Gleichzeitig bietet es erhebliche Kostenersparnisse, da Nutzer:innen weniger abhängig von teuren Strompreisschwankungen sind. Die Investitionskosten sind vergleichsweise gering, und es sind keine komplizierten Genehmigungsverfahren erforderlich. Die Flexibilität und Mobilität der Balkonkraftwerke machen sie ideal für Mietwohnungen und Menschen, die häufig umziehen.

Zusätzlich gibt es staatliche Förderprogramme und finanzielle Anreize in vielen Bundesländern, die den Kauf eines Balkonkraftwerks attraktiver machen. Trotzdem gibt es einige wichtige Vorschriften und Anforderungen, die beachtet werden müssen, einschließlich der Einhaltung der Normen, der Informationsweitergabe an Netzbetreiber:innen und der Genehmigung durch Vermieter:innen oder Eigentümergemeinschaften.

Obwohl Balkonkraftwerke aufgrund ihrer begrenzten Leistung naturgemäß bescheidene Energiemengen produzieren, können sie den Strombedarf eines durchschnittlichen Einpersonenhaushalts teilweise decken und so langfristige Ersparnisse ermöglichen. Die Amortisierung erfolgt in der Regel in sechs bis sieben Jahren, und die Lebensdauer einer solchen Anlage beträgt etwa 20 Jahre, was sie zu einer lohnenswerten und nachhaltigen Investition macht.

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